Ist es erlaubt, dass der Mann im Ramadan neben seiner Frau schläft?

Alles
Lob gebührt Allah. 

Ja,
das ist erlaubt. Es ist dem Mann sogar erlaubt, dass er sich mit seiner Frau vergnügt
obwohl er fastet, solange sie keinen Geschlechtsverkehr haben oder den
Höhepunkt erreichen.

Al-Bukhari
(1927) und Muslim (1106) überlieferten von ‘Aischa, möge Allah mit ihr
zufrieden sein, dass sie sagte:

„Der
Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, pflegte zu küssen und zu berühren
obwohl er fastete. Und er hatte unter euch sein Bedürfnis am meisten unter
Kontrolle.“ 

As-Sindi
sagte:
„Mit „berühren“ ist gemeint, dass die Haut seiner Frau seine berührte, wie wenn
man die Wangen auf ihre legt etc.“ 

Gemeint
ist hier also, dass er die Haut berührte und nicht Geschlechtsverkehr. 

Schaikh
Ibn ‘Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde gefragt:

„Was
ist für den Fastenden erlaubt mit seiner fastenden Frau zu machen?“ 

Er
antwortete:
„Es ist demjenigen, der dem Pflichtfasten nachgeht nicht erlaubt mit seiner
Frau das zu benutzen, was den Höhepunkt herbeiführen kann. Die Menschen
unterscheiden sich dahingehend, wie schnell sie den Höhepunkt erreichen.
Unter ihnen sind welche, bei denen es langsam geschieht, und sie mögen
sich vollkommen kontrollieren können, so wie ‘Aischa, möge Allah mit
ihr zufrieden sein, über den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, sagte: „Und er hatte unter euch sein Bedürfnis am meisten unter
Kontrolle.“

Andere
wiederum haben sich selbst nicht unter Kontrolle und erreichen den
Höhepunkt schnell. Dieser wird davor gewarnt seine Frau zu liebkosen und
sie mit einem Kuss oder etwas ähnlichem, während des Pflichtfastens
zu berühren. Wenn der Mensch von sich selbst weiß, dass er sich
kontrollieren kann, dann steht es ihm zu (seine Frau zu) küssen und zu umarmen.
Sogar im Pflichtfasten. Aber er soll sich vor dem Geschlechtsverkehr hüten!
Denn der Geschlechtsverkehr von demjenigen, der fasten muss, auf diesem ergeben
sich fünf Dinge: 

1.     

Die
Sünde (Gemeint ist, dass er eine Sünde begeht)

2.     

Das
Fasten wird ungültig

3.     

Es ist
(trotzdem) eine Pflicht (diesen Tag) weiter zu fasten, denn jeder dessen Fasten
im Ramadan, ohne islamisch-rechtlichen Entschuldigungsgrund ungültig wird, muss
weiter fasten und diesen Tag nachholen.

4.     

Man muss
(diesen Tag) nachholen, da man einen verpflichtenden Gottesdienst ungültig
gemacht hat. Somit ist es Pflicht diesen nachzuholen.

5.     

Die
Sühne, welche die härteste ist: Man muss einen Sklaven freikaufen. Wenn
man keinen findet, soll man zwei Monate hintereinander fasten. Wenn man dies
nicht vermag, soll man 60 Bedürftige speisen. 

Wenn das Fasten verpflichtend
war, aber nicht tagsüber im Ramadan, wie wenn man einen Tag vom Ramadan
nachholt, die Sühne fastet etc., dann ergeben sich aus seiner Tat zwei Dinge: 

Die Sünde und das Nachholen. 

Und wenn das Fasten
freiwillig ist und man den Geschlechtsverkehr vollzieht, dann lastet nichts auf
ihn.“