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Welche Tiere sind zum Verzehr erlaubt?
Als Grundprinzip gilt, dass alle Tiere zu speisen erlaubt sind, außer diejenigen Tiere, über die es im Koran und der Sunna einen Beleg gibt, der sie für verboten erklärt.
Folgende Tiere sind zum Verzehr verboten:
- Schwein: Schweinefleisch sowie alle Teile und Produkte vom Schwein sind im Islam verboten (ḥarām) und rituell unrein (naǧis). Allah, Preis sei Ihm und Erhaben ist Er, sagte: Verboten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch. (Sure 5 al-Māʾida Vers 3) Allah, der Erhabene sagte: … oder Schweinefleisch ist – denn dies ist gewiss eine Unreinheit. (Sure 6 al-Anʿām Vers 145)
- Alle Tiere, die Reißzähne haben: Damit sind alle fleischfressenden Tiere gemeint. Es gibt keinen Unterschied, ob es sich um ein großes Tier wie beispielsweise Löwen oder Tiger, oder um ein kleines Tier, wie beispielsweise Katzen usw. handelt, Hunde gehören ebenfalls zu dieser Kategorie.
- Alle Greifvögel: Das sind sämtliche fleischfressende Vögel, wie z.B. Falken, Adler, Eulen usw.
- Insekten: Alle auf dem Land lebenden Insekten dürfen nicht gegessen werden, weil man sie ja nicht schächten kann. Eine Ausnahme gilt für Heuschrecken. Es ist erlaubt, Heuschrecken zu essen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Uns wurden zwei (natürlich) verendete Tierarten erlaubt: Fisch und Heuschrecken.“ (Ibn Māǧah Hadith Nr. 3218)
- Schlangen, Kriechtiere, Ratten und Mäuse sind zu verzehren verboten. Wir wurden angewiesen, diese schädlichen Tiere zu töten: Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Es macht nichts, wenn man folgende fünf bösartige Tiere tötet, während man im Heiligen Bezirk oder im Pilgerzustand ist: die Schlange, den teilweise weißgefiederten Raben, die Maus, Wild- und Raubtiere und den Greifvogel Milan.“ (Buḫārī Hadith Nr. 3136 und Muslim Hadith Nr. 1198)
- Hausesel: Hausesel sind meist in Dörfern verbreitete Haustiere und sie werden als Reittier und zum Tragen von Lasten eingesetzt.
Zum Verzehr erlaubte Tierarten:
Tiere, die Allah für erlaubt erklärt hat, lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:
- Tierarten, die frei in der Wildnis leben. Sie laufen vor Menschen weg. Man kann sie nicht einfach einfangen, um sie islamisch zu schächten. Deshalb ist es uns erlaubt, diese Tiere auf eine islamisch korrekte Weise zu jagen und einzufangen.
- Tierarten, die zahm sind und sich an den Menschen gewöhnt haben. Sie können eingefangen werden und dürfen nur dann gegessen werden, nachdem sie auf islamische Weise geschächtet werden.

