Ich bin seit ungefähr zwei Jahren verheiratet und habe mit meiner Frau eine Tochter. Ich wollte einige Erklärungen über die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Scheidung vollendet ist.

Als Beispiel: Dass die Frau ihre Periode nicht bekam und dass es, seit ihrer letzten Periode, zuvor keinen Geschlechtsverkehr gegeben hat. Wird die Scheidung rechtskräftig, wenn die Bedingungen nicht gegeben sind?

Außerdem, wenn der Mann sich von seiner Frau scheiden lassen will, reicht es allein das Wort „Scheidung“ (arab.: Talaaq) zu auszusprechen? Oder muss er sagen: „Ich lasse mich von dir scheiden“?

Ich habe Probleme mit meiner Wut, was auch bei jedem, der mich kennt, bekannt ist. Ich erhalte auch von meinem Arzt eine Beratungstherapie in Bezug auf die Wut. Ich sagte „die Scheidung (At-Talaaq)“ (Er sagte nur „Scheidung“, und nicht: „Du bist geschieden.“) zu meiner Frau, als wir gestritten haben, während sie mich übel beleidigte und von mir verlangte mich von ihr scheiden zu lassen. Ich habe das Wort „Scheidung“ ausgesprochen, als ich sehr wütend war, aber als ich wieder bei Sinnen kam, habe ich es bereut. Ich habe nicht tatsächlich beabsichtigt mich von meiner Frau scheiden zu lassen. Meine Frau aber denkt jetzt, dass wir geschieden sind. Ist es möglich, das richtige islamisch-rechtliche Urteil, von den Regeln der Scheidung und wann sie eintrifft, darzulegen? Möge Allah es Euch mit Gutem vergelten!

Alles Lob
gebührt Allah

Die
erlaubte Scheidung ist, dass der Mann sich von seiner Frau ein Mal scheiden
lässt (die Scheidung ausspricht), wenn sie sich im reinen Zustand befindet
und er mit ihr darin keinen Geschlechtsverkehr hatte, oder sie schwanger
ist. Diese Scheidung kommt so, gemäß der Übereinstimmung der Gelehrten,
zustande.

Was die
Scheidung in der Periode oder im reinen Zustand, in dem man mit ihr
Geschlechtsverkehr hatte, angeht, so findet dieser nach der Mehrheit der
Gelehrten statt, nach einigen Gelehrten aber nicht.

Siehe die
Antwort auf die Fragen Nr. 72417 und Nr.
106328.

Zweitens:

Über die
Scheidung während der Wut gibt es detaillierte Erklärungen und
Meinungsverschiedenheiten. Richtig aber ist, dass sie nicht stattfindet,
wenn die Wut so groß ist, dass derjenige dann nicht weiß, was er sagt, oder
dass die Wut so stark ist, dass sie es ist, die den Ehemann dazu bringt, die
Scheidung auszusprechen, obwohl er sich nicht scheiden gerlassen hätte, wenn
er nicht wütend wäre. Im Gegensatz zur normalen, schwachen Wut, denn die
Scheidung findet mit ihr statt.

Siehe die
Antwort auf die Frage Nr. 45174.

Drittens:

Wenn der
Mann seiner Frau sagt: „Du bist geschieden“, oder: „sie ist geschieden“,
oder: „Ich habe mich von dir scheiden lassen (Vergangenheit)“, oder: „Du
bist eine geschiedene Frau“, so ist all dies eine klare Scheidung und trifft
ein und man muss dafür keine (extra) Absicht fassen.

Man muss
aber nicht sagen: „Ich habe dir die Scheidung gegeben.“

Wenn er
aber sagt: „Ich lasse mich von dir scheiden“, dann ist dies eine
wahrscheinliche Formel, da die arabische Präsensform sowohl die Gegenwart
als auch die Zukunft beinhaltet. Wenn man also die Gegenwart meint, also:
„Ich lasse mich jetzt scheiden“, dann findet die Scheidung statt. Doch wenn
man die Zukunft meint, dann ist dies eine Drohung, und die Scheidung trifft
nicht ein, bis man sich wiederholt und die Scheidung ausspricht.

Man muss
dies in der Sprache jedes Sprechenden beachten.

Viertens:

Wenn der
Ehemann sagt: „Du bist Scheidung“, so gibt es hier eine
Meinungsverschiedenheit, ob sie so klar ist, dass sie ohne Absicht
eintrifft, oder eine Umschreibung ist, in der die Scheidung nur eintrifft,
wenn man die Absicht dafür fasst.

Die
Mehrheit der Hanafiten, Malikiten und Hanbaliten sind der Meinung, dass sie
klar ist.

Ibn Qudama
-möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Wenn er
sagt: „Du bist die Scheidung“, so sagte Al-Qadhi: „Die Überlieferungen von
Ahmad unterschieden sich nicht dahingehend, dass die Scheidung dadurch
eintrifft, ob er nun die Absicht dafür gefasst hat oder nicht.“ Dieser
Meinung waren auch Abu Hanifa und Malik. Die Gefährten Asch-Schafi’is
hatten jedoch zwei Meinungen.

Erstens: Das es nicht klar ist, da es ein Verbalsubstantiv
ist. Und bestimmte Dinge werden nicht mit dem Verbalsubstantiv beschrieben,
außer als Metapher.

Zweitens: Dass „Scheidung“ (Talaaq) ein klares Wort ist und
keiner Absicht bedarf, wie jemand, der danach handelt. Dies wird in ihrer
Tradition angewendet.“

Aus „Al-Mughni“ (7/387).

Er sagte auch in „Al-Furu’“ (5/395):

„In „Al-Wadhih“ heißt es: „Anti Talaaq“ (Verbalsubstantiv,
unbestimmt) ist wie „Anti At-Talaaq“ (Verbalsubstantiv, bestimmt). Und die
Bedeutung findet man in „Al-Intisar“.“

Ad-Dardir sagte in „Asch-Scharh As-Saghir“ (2/559):

„„Die klare Aussage“, wodurch sich der Schutz löst, auch wenn
man dies nicht beabsichtigt, wenn man das Wort „Scheidung“ ausspricht. Das
ist, wie wenn man sagt: „Ich muss mich scheiden lassen“, oder: „Du bist die
Scheidung“, etc., dasselbe gilt für den unbestimmten (unbestimmten)
Ausdruck. Und egal ob man es (das Wort Talaaq/Scheidung) als Subjekt oder
Prädikat ausspricht, oder nicht (so wird die Scheidung eintreffen), da es
impliziert wird und das Implizierte gilt als bestätigt.“

Siehe: „Al-Bahr Ar-Raa’iq“ (3/279).

Die Schafi’iten sind, nach der authentischeren Überlieferung,
der Meinung, dass es eine Umschreibung ist.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in
„Al-Minhaj“:

„Die klare Aussage der Begriffe „At-Talaaq“ (Scheidung),
„Al-Firaaq“ (Trennung) und „As-Saraah“ (Gehen lassen) ist, gemäß der
bekannten Meinung, wie wenn man sagt: „Tallaqtuki“ (Ich habe mich von dir
scheiden lassen), „Anti Taliq/Mutallaqa“ (du bist geschieden) und „ya Taliq“
(o du Geschiedene), und nicht: „Anti Talaaq/At-Talaaq“ (du bist die
Scheidung), nach der richtigeren Meinung.“

Ar-Ramli sagte in seiner Erläuterung: „ … „du bist Scheidung
(unbestimmt)“ und „die Scheidung (bestimmt), nach der richtigeren Meinung“,
sind Umschreibungen dafür, wie wenn man sagt: „Wenn du dies und jenes tust,
dann ist es deine Scheidung“, so wie es klar ist, da der Verbalsubstantiv
nicht für Bestimmtes genutzt wird, außer in seltenen Fällen.“

Aus „Nihaya Al-Muhtaj“ (6/428).

Es besteht kein Zweifel, dass das Wort „Talaaq“, oder
„At-Talaaq“, ohne „Anti“, schwächer ist als wenn man sagt: „Anti Talaaq“
oder „Anti At-Talaaq“. Dies scheint auch eine Umschreibung zu sein.

Wenn du demnach gesagt hast: „Talaaq“, oder „At-Talaaq“, so
wie es aus deiner Frage verstanden wird, und damit die Scheidung
beabsichtigst, trifft die Scheidung ein, und wenn du es nicht beabsichtigt
hast, dann trifft sie nicht ein.

Fünftens:

Man sollte wissen, dass die meisten Situationen der Scheidung
aus Wut, Beengung und Ausrastern entstehen, nicht aus Freude oder mit einer
offenen Brust. Wenn sich nun der Ehemann von seiner Frau scheiden lässt, in
einem Zustand der Wut, bedeutet es nicht, dass die Scheidung nicht
eintrifft, so wie viele Menschen meinen, außer, wenn die Wut einen Punkt
erreicht, in dem man nicht wahrnimmt, was man sagt, oder sich selbst nicht
beherrscht, so dass ungewollte Worte rauskommen. Nach Übereinstimmung der
Gelehrten trifft diese Scheidung nicht ein.

Wenn die Wut aber so stark ist, dass man diesen Punkt nicht
erreicht, in dem man sein Gefühl und seine Wahrnehmung verliert, jedoch ist
sie so stark, dass man sich nicht kontrollieren kann, und man fühlt sich zur
Scheidung gedrängt, so ist die Mehrheit der Gelehrten der Meinung, dass
diese Wut das Eintreffen der Scheidung nicht verhindert.

Einige sind aber der Meinung, dass es das Eintreffen der
Scheidung trotzdem hindert. Dies sagten Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge
Allah ihm barmherzig sein- und sein Schüler Ibn Al-Qayyim. Und dies ist, so
Allah will, die stärkere Meinung.

Wir haben eher auf die Meinung der Mehrheit hingewiesen,
damit der Fragende und der Leser die Gefahr über das Aussprechen der
Scheidung, unter anderem im Zustand der Wut, wahrnehmen, und dass das Haus
zerstören kann, sich selbst und der Familie schadet, nur aufgrund seiner
Hast und einem Ausrutscher. Wir bitten Allah um Vergebung und Wohlbefinden.

Siehe über die Erklärung dessen die Antwort auf die Fragen
Nr. 45174, Nr. 82400 und Nr.
160830.

Jedenfalls muss der Diener sich davor hüten, zu hastig und
locker in der Anwendung der Scheidungsbegriffe zu sein, als Schutz für sein
Heim und seine Familie.

Und Allah weiß es am besten.