Wenn die Periode während des Fastens beginnt, soll ich den Tag dann fastend beenden oder nicht?

Alles
Lob gebührt Allah.

Wenn
die Frau während dem Fasten ihre Periode bekommt, wird ihr Fasten
ungültig, auch wenn das Blut nur einen Moment vor Sonnenuntergang austritt. Sie
muss diesen Tag nachholen, wenn es ein Pflichtfasten war, und es ist ihr
verboten weiter zu fasten, während sie ihre Periode hat.

An-Nawawi,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Al-Majmuu‘“ (386/2):

„Die
islamische Nation ist sich einig, dass es für die Menstruierende und der
Wöchnerin verboten ist zu fasten, und dass ihr Fasten nicht gültig ist.
Und die islamische Nation ist sich auch einig, dass sie verpflichtet ist das
Fasten des Ramadans nachzuholen. Den Konsens darüber überlieferten at-Tirmidhi,
ibn al-Mundhir, ibn Jarir, unsere Gefährten und andere.“ Zusammengefasst. 

Ibn
Qudama sagte in „Al-Mughni“ (397/4):

„Die
Gelehrten sind sich einig, dass es der Menstruierenden und der Wöchnerin
nicht gestattet ist zu fasten und dass sie am Ramadan ihr Fasten brechen und
dies nachholen sollen. Und wenn sie fasten, wird dieses Fasten nicht gelten.

´Aischa
sagte: „Wir hatten zu Lebzeiten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, unsere Periode, woraufhin uns befohlen wurde das Fasten nachzuholen,
aber uns wurde nicht befohlen das Gebet nachzuholen.“

Überliefert
von al-Bukhari und Muslim. 

Der
Befehl gebührt nur dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm. Abu Sa’id berichtete,
dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Ist
es nicht so, dass wenn eine von euch ihre Periode hat, sie weder betet noch
fastet? Dies gehört zum Mangel in ihrer Religion.“

Überliefert
von al-Bukhari. 

Die
Menstruierende und die Wöchnerin sind gleich, da das Wochenbettblut das
Menstruationsblut ist, demnach hat es dasselbe Urteil. Wann auch immer die
Menstruation, an einem Teil des Tages, stattfindet wird, wird das Fasten dieses
Tages ungültig, egal ob es am Anfang oder am Ende davon stattfand. Wann auch
immer die Menstruierende beabsichtigt zu fasten und sich (von den Dingen, die
das Fasten brechen) enthält, mit ihrem Wissen, dass dies verboten ist,
begeht sie eine Sünde.“ 

Schaikh
ibn ´Uthaimin sagte im Brief „Ad-Dimaa` At-Tabii´iya lin Nisaa`“ (S. 28):

„Wenn
ihre Periode beginnt, während sie fastet, wird ihr Fasten ungültig, auch
wenn dies nur einen Moment kurz vor Sonnenuntergang ist. Wenn es ein
Pflichtfasten ist, muss sie diesen Tag nachholen. 

Wenn
sie aber spürt, dass die Menstruation sich vor Sonnenuntergang bewegt, aber
erst nach Sonnenuntergang austritt, ist ihr Fasten vollendet und, nach der
richtigen Meinung, gültig.“ 

Das
ständige Komitee (155/10) wurde über eine Frau gefragt, die fastet und vor
Sonnenuntergag und vor dem Gebetsruf, um eine kurze Zeit, ihre Periode begann,
ob ihr Fasten ungültig ist? 

Sie
antworteten:

„Wenn
die Periode vor Sonnenuntergang begann, ist das Fasten ungültig und sie muss
nachholen, und wenn es nach Sonnenuntergang kam ist das Fasten gültig und sie
muss nicht nachholen.“