Wer sind diejenigen, welche durch Unwissenheit entschuldigt werden (‚Udhr Bi Al-Jahl)? Ist der Mensch aufgrund von Unwissenheit in Bezug auf islamische Regel- und Rechtswissenschaften (Fiqh), oder in Angelegenheiten des Glaubens (‚Aqida) und des Monotheismus (Tauhid) entschuldigt? Und was ist die Pflicht der Gelehrten in Bezug auf diese Angelegenheit?
Alles Lob
gebührt Allah
Wenn es um
die Berufung auf Unwissenheit und das Entschuldigen aufgrund dessen geht, so
benötigt das eine detaillierte Analyse. Nicht jeder wird durch Unwissenheit
entschuldigt. Handelt es sich um Angelegenheiten, welche der Islam gebracht
hat und der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, den Menschen
deutlich erklärt hat, oder das Buch Allahs diese verdeutlicht hat und sie
unter den Muslimen (weit) verbreitet sind, so wird hier eine Berufung auf
Unwissenheit (darüber) nicht akzeptiert, insbesondere wenn es um Dinge geht,
welche mit dem Glauben (‚Aqidah) und der Grundlage der Religion (Aslu
Ad-Din) in Zusammenhang stehen.
Allah, der
Mächtige und Gewaltige, hat Seinen Propheten, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, gesandt, um den Menschen deren Religion zu verdeutlichen und sie ihnen
zu erklären. Er hat die deutliche Erklärung überbracht und der muslimischen
Gemeinschaft (Al-Umma) die Wirklichkeit ihrer Religion klargestellt, und er
hat ihr alles erläutert und sie auf einem klaren Weg gelassen, dessen Nächte
so klar sind wie dessen Tage. Im Buche Allahs ist die Rechtleitung und das
Licht.
Wenn nun
einige Menschen behaupten bezüglich dessen unwissend zu sein, was zum
notwendigen Wissen von der Religion gehört und unter den Muslimen verbreitet
ist, wie dass man sich z.B. in Bezug auf Götzendienst (Schirk) und die
Anbetung von jemand oder etwas neben Allah auf Unwissenheit beruft, oder
dass man behauptet, dass das Gebet keine Pflicht ist, das Fasten im Ramadan
oder die Almosenabgabe (Zakah) nicht verpflichtend sind, oder dass die
Pilgerfahrt, wenn man dazu in der Lage ist, keine Pflicht ist. Bei diesen
angeführten Beispielen wird eine Berufung auf Unwissenheit von jemandem, der
unter den Muslimen lebt, nicht akzeptiert, da diese Angelegenheiten unter
den Muslimen bekannt sind. Sie gehören zum notwendigen Wissen von der
Religion uns sind unter den Muslimen weit verbreitet. Daher wird hierbei
nicht akzeptiert, dass man sich auf Unwissenheit beruft.
Genauso ist
es, wenn jemand behauptet, dass er unwissend darüber ist, was die
Götzendiener (Muschrikun) an den Gräbern tun, oder dass sie bei den Statuen
Tote anrufen und von ihnen Hilfe erflehen, für sie (Opfertiere) schlachten
und bei ihnen Gelübde ablegen, oder für Götzen (Statuen), Sterne, Bäume,
Steine schlachten, oder dass sie Heilung und Unterstützung gegenüber den
Feinden von den Toten, von Statuen, Geisterwesen (Jinn), Engeln oder
Propheten erflehen. All dieses gehört zu denjenigen Dingen, welche zum
unabdingbaren Wissen von der Religion gehören, und all dieses gehört zum
großen Schirk. Allah hat dieses bereits in seinem edlen Buch verdeutlicht,
und Sein Gesandter, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat es ebenfalls
verdeutlicht, und er blieb 13 Jahre in Mekka und hat die Menschen von diesem
Götzendienst (Schirk) gewarnt, und (später) in Medina genauso 10 Jahre. Er
erläuterte und verdeutlichte ihnen die Wichtigkeit dessen, dass man die
Anbetung in reiner Absicht an Allah einzig und alleine widmet, und er trug
ihnen das Buch Allahs vor, wie z.B. Seine, erhaben sei Er, Aussage:
„Und dein
Herr hat befohlen: „Verehrt keinen außer Ihm, und (erweist) den Eltern
Güte.“
[Al-Isra
17:23]
Und Seine, gepriesen sei Er, Aussage:
„Dir
(allein) dienen wir, und Dich (allein) bitten wir um Hilfe.“
[Al-Fatiha
1:5]
Und Seine, erhaben sei Er, Aussage:
„Und doch
war ihnen nichts anderes befohlen worden, als Allah treu in lauterem Glauben
zu dienen“
[Al-Bayyina
98:5]
Und Seine, gepriesen sei Er, Aussage:
„so diene
denn Allah in lauterem Gehorsam Ihm gegenüber. Wahrlich, Allah (allein)
gebührt lauterer Gehorsam.“
[Az-Zumar
39:2-3]
Und Seine,
erhaben sei Er, Aussage:
„Sprich:
„Mein Gebet und meine Opferung und mein Leben und mein Tod gehören Allah,
dem Herrn der Welten. Er hat niemanden neben Sich. Und so ist es mir geboten
worden, und ich bin der Erste der Gottergebenen.“
[Al-An’am
6:162-163]
Und Er
sprach Seinen Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, mit den Worten
an:
„Wahrlich,
Wir haben dir die Überfülle gegeben. Darum bete zu deinem Herrn und
schlachte (Opfertiere).“
[Al-Kauthar
108:1,2]
Und Seine,
erhaben sei Er, Aussage:
„Und
wahrlich, die Moscheen sind Allahs; so ruft niemanden neben Allah an.“
[Al-Jinn
72:18]
Und genauso
ist es in Bezug auf das Verspotten, Scherzen, Beleidigen und kritisieren der
Religion, da all dieses zum großen Unglauben (Al-Kufr Al-Akbar) gehört,
sowie zu dem, wofür niemand unter Berufung auf Unwissenheit entschuldigt
werden kann. Aufgrund dessen, da es zu dem notwendigem Wissen von der
Religion gehört, denn das Beleidigen (Beschimpfen) der Religion, oder das
Beschimpfen des Gesandten, Allah Segen und Frieden auf ihm, gehört zum
großen Unglauben (Al-Kufr Al-Akbar), genauso wie Hohn und Spott.
Allah, erhaben sei Er, sagte:
„Und wenn
du sie fragst, so werden sie gewiss sagen: „Wir plauderten nur und
scherzten.“ Sprich: „Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und
Seinem Gesandten? Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig
geworden, nachdem ihr geglaubt habt. Wenn Wir einem Teil von euch vergeben,
so bestrafen (Wir) den anderen Teil deshalb, weil sie Sünder waren.
[At-Tauba
9:65-66]
Den Leuten
des Wissens obliegt es, an welchem Ort sie auch seien, dass sie dieses unter
den Menschen verbreiten und aufzeigen, so dass es für niemanden mehr einen
Entschuldigungsgrund gibt und bis sich diese gewaltige Angelegenheit
verbreitet, so dass sie (die Menschen) sich nicht mehr an Verstorbene
binden und von ihnen Hilfe erflehen, ungeachtet des Ortes, sei dies in
Ägypten, in Scham (Syrien und Umgebung), in Iraq oder in Medina beim Grab
des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, oder in Mekka oder sonst
wo. Solange bis die Pilger und Menschen darauf aufmerksam gemacht werden und
die Gesetzgebung Allahs und Seine Religion lernen.
Das
Schweigen der Gelehrten führt zur Unwissenheit der Allgemeinheit der Muslime
und ihrem Untergang. Daher ist es für die Leute des Wissens, wo auch immer
sie sich befinden mögen, den Menschen die Religion Allahs zu überbringen und
ihnen den reinen Monotheismus (Tauhid) beizubringen, sowie die Arten vom
Götzendienst (Schirk) aufzeigen, so dass sie aufgrund von Wissen die
Beigesellung zu Allah unterlassen, und bis sie Allah einzig und alleine, auf
Basis von Wissen, anbeten. Genauso ist es mit dem, was am Grab von
Al-Badawi, am Grab von Al-Husain (möge Allah mit ihm zufrieden sein), am
Grab von Schaikh ‚Abdulqadir Al-Jaylani, am Grab des Propheten (Allahs Segen
und Frieden auf ihm) in Medina oder an anderen Orten. Es muss auf diese
Angelegenheit aufmerksam gemacht werden, damit die Menschen begreifen, dass
die Anbetung (‚Ibadah) Allahs Anrecht ist, einzig und alleine ist Er, und
dass niemand sonst daran ein Anrecht hat, sowie es Allah, der Mächtige und
Gewaltige, sagte:
„Und doch
war ihnen nichts anderes befohlen worden, als Allah treu in lauterem Glauben
zu dienen“
[Al-Bayyina
98:5]
Und er, gepriesen sei Er, sagte:
„Verehrt
keinen außer Ihm, und (erweist) den Eltern Güte.“
[Al-Isra 17:23]
Es
bedeutet, dass Er befohlen hat. So sind die Leute des Wissens dazu
verpflichtet, sei es in den islamischen Ländern oder jenen Gebieten, in
denen die Muslime in der Minderheit sind, und an jedem anderen Ort sonst,
die Menschen den reinen Monotheismus (Tauhid) zu lehren, ihnen die Bedeutung
der Anbetung Allahs deutlich zu machen, und sie vor der Beigesellung Allahs
(Schirk), des Mächtigen und Gewaltigen, zu warnen, welche die gewaltigste
Sünde darstellt, wobei Allah die zwei Geschöpfe (Menschen und Jinn)
erschaffen hat, um Ihn anzubeten, und Er es ihnen anbefohlen hat. Dieses
aufgrund Seiner, gepriesen sei Er, Aussage:
„Und Ich
habe die Jinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen
(sollen).“
[Ad-Dhariyat 51:56]
Die
Anbetung von ihm bedeutet die Gehorsamkeit gegenüber ihm und Seinem
Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, das Verrichten der Anbetung
einzig für Ihn, und das Wenden der Herzen an Ihn. Er, erhaben sei Er, sagte:
„O ihr
Menschen, dient eurem Herrn, Der euch und diejenigen vor euch erschaffen
hat, damit ihr gottesfürchtig sein möget“
[Al-Baqara
2:21]
Was jene
Angelegenheiten anbetrifft, welche möglicherweise nicht offensichtlich sind,
wie in Bezug auf zwischenmenschliche Beziehungen (Handel etc. ), oder einige
Angelegenheiten des Gebets und des Fastens, so ist es möglich, dass der
Unwissende hierbei entschuldigt ist, sowie der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, denjenigen entschuldigt hat, welcher im Ihram-Zustand einen
Umhang (Mantel) angelegt hat und sich mit Parfüm eingeschmiert hat. So sagte
ihm der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm:
„Zieh
deinen Umhang aus und wasche das Parfüm ab und mach während deiner ‚Umra
das, was du während deiner Hajj getan hast.“
Dabei hat
er ihm, aufgrund seiner Unwissenheit, nicht befohlen sich loszukaufen (Fidya
zu geben). Genauso ist es mit einigen Angelegenheiten, über welche der
Unwissende nicht belehrt wurde und keinen Durchblick hat. Was jedoch die
Glaubensgrundlagen angeht, die Säulen des Islam, die offenkundigen
verbotenen Dinge (Muharramat), so wird es von niemandem, der unter den
Muslimen ist, akzeptiert, wenn er sich hierbei auf Unwissenheit beruft.
Falls nun jemand, der unter den Muslimen lebt, sagt: „Ich wusste nicht, dass
Unzucht (Zina) verboten (Haram) ist.“ Dieser wird nicht entschuldigt. Oder
wenn einer sagt: „Ich wusste nicht, dass das schlechte Benehmen
(Respektlosigkeit) gegenüber den Eltern verboten (Haram) ist.“ Dieser wird
nicht entschuldigt, im Gegenteil, er wird gezüchtigt und erzogen. Oder Falls
einer sagt: „Ich wusste nicht das Homosexualität verboten ist.“ Dieser wird
nicht entschuldigt, da diese Angelegenheiten offenkundig sind, und es unter
den Muslimen bekannt ist, dass sie zum Islam gehören.
Falls
jedoch eine Person in einem vom Islam weit entfernten Land lebt oder in
einem abgelegenen Gebiet Afrikas, an dem es keine Muslime gibt, so kann es
sein, dass sie durch Unwissenheit entschuldigt wird, und wenn sie in diesem
Zustand stirbt, so ist seine Angelegenheit bei Allah. Das Urteil dieser
Person ist das Urteil jener, die auf der natürlichen Veranlagung geblieben
sind (Ahlu Al-Fitra). Und das Richtige ist, dass sie am Tag des Gerichts
geprüft werden. Wenn sie annehmen und gehorchen, so werden sie das Paradies
betreten. Falls sie jedoch sich widersetzen, so werden sie in die Hölle
eintreten.
Was denjenigen anbelangt, welcher unter den Muslimen lebt, doch Taten des
Unglaubens (Kufr) an Allah verrichtet und die bekannten Pflichten
unterlässt, so wird er nicht entschuldigt, da die Angelegenheit klar ist und
die Muslime, durch die Gunst Allahs, anwesend sind, sie fasten und pilgern.
All dieses ist unter den Muslimen bekannt und verbreitet, so dass die
Berufung auf Unwissenheit diesbezüglich eine nichtige Begründung ist.
Und Allah
ist derjenige, von dem man die Hilfe erfleht.
