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Wie lautet das islamische Urteil über jemanden, der zum Islam konvertiert ist und einen laufenden Zinsvertrag hat?
Bei einer Person, die den Islam angenommen und ein laufendes Zinsdarlehen hat, gibt es zwei Fälle:
- Diese Person erhält die Zinsen. Sie ist also der Zinsnehmer. In diesem Fall nimmt diese Person, sobald sie den Islam angenommen hat, nur ihr ausgeliehenes Geld, aber nicht die zusätzlichen Zinsen. Allah, der Erhabene sagte: Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt. (Sure 2 al-Baqara Vers 279)
- Diese Person zahlt die Zinsen. Hier gibt es wiederum zwei Fälle:
- Wenn diese Person in der Lage ist, diesen Vertrag aufzulösen und ohne großen Ärger und negative Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, so hat sie die Pflicht, das zu tun.
- Wenn diese Person jedoch nicht in der Lage ist, diesen Vertrag aufzulösen, außer mit beträchtlichem Schaden für sie, dann erfüllt sie diesen Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit. Sie muss in ihrem Inneren fest entschlossen sein, diese abscheuliche Tat nie zu wiederholen. Allah, der Erhabene sagte: Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allah. Wer aber rückfällig wird, jene sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben. (Sure 2 al-Baqara Vers 275)
- Bist du der Geldverleiher, der die Zinsen bekommt (Zinsnehmer)?
- Ja => Du musst dein ausgeliehenes Grundvermögen nehmen und darfst kein zusätzliches Geld (Zinsen) erhalten.
- Nein => Wenn du derjenige bist, der die Zinsen zahlt: Kannst du den Zinsvertrag auflösen, ohne dadurch einen großen Schaden zu erleiden?
- Ja => Du hast die Pflicht, den Vertrag aufzulösen, wenn du dazu in der Lage bist und keinen großen Schaden dadurch erleidest.
- Nein => Wenn du nicht in der Lage bist, diesen Vertrag aufzulösen oder es würde dir bei einer Vertragsauflösung ein beträchtlicher Schaden entstehen, dann erfüllst du diesen Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit. Du bist fest entschlossen, diese abscheuliche Tat zukünftig nie zu wiederholen.

