Wie soll man das nachholen, was man vom Fasten verpasst hat?
Alles Lob gebührt
Allah
Wenn man das Fasten
aufgrund einer Entschuldigung unterlassen hat, wie Krankheit, Reise oder
Menstruation – auf die Frau bezogen – so muss man dies nach dem Ramadan
nachholen. Demnach soll man die Anzahl der Tage nachfasten, in denen man das
Fasten gebrochen hat, da Allah, erhaben sei Er, sagte:
„Wer jedoch krank
ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von
anderen Tagen (fasten).“
[Al-Baqara 2:185]
‘Aischa, möge Allah
mit ihr zufrieden sein, sagte:
„Wir wurden von ihr
(der Menstruation) befallen, woraufhin uns angeordnet wurde das Fasten
nachzuholen, jedoch wurde uns nicht angeordnet das Gebet nachzuholen.“
Überliefert von Al-Bukhari (321) und Muslim (335).
Die Zeit des
Nachholens zieht sich hinaus bis zum Eintritt des nächsten Ramadan. Somit
darf man alles in dieser gesamten Zeit nachholen, egal ob hintereinander
oder vereinzelnd.
Es ist aber nicht
erlaubt das Nachholen bis zum Ende des nächsten Ramadan hinauszuzögern,
außer durch einen Entschuldigungsgrund.
Siehe die Antwort
der Frage Nr. 26865.
Wenn man aber das
Fasten absichtlich, ohne Entschuldigung, unterlässt, so gibt es dafür zwei
Situationen:
Erstens:
Dass man nachts
beschließt nicht zu fasten. Von diesem ist das Nachholen ungültig, da das
Fasten ein zeitbegrenzter Gottesdienst ist. Wer diesen absichtlich
unterlässt, von dem wird dies nach seiner Zeit nicht angenommen, da der
Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Wer etwas tut, was
unserer Angelegenheit nicht entspricht, so wird es abgewiesen.“ Überliefert
von Al-Bukhari (2697) und Muslim (1718).
Zweitens:
Das man nachts die
Absicht fasst zu fasten, den Tag auch fastend beginnt, aber dann tagsüber
das Fasten, ohne Entschuldigung, ungültig macht. Dieser muss diesen Tag
nachholen, denn damit zu beginnen macht dies so, als wäre es ein Schwur/Eid,
den man dann nachholen muss. Deshalb befahl der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, denjenigen, der tagsüber im Ramadan Geschlechtsverkehr
hatte, dass er diesen Tag nachholen soll. So sagte er:
„Faste einen Tag an
dessen Stelle.“
Überliefert von Ibn
Maja (1671) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih Sunan Ibn Maja“ als
authentisch ein.
Und wenn man sein
Fasten tagsüber, ohne Entschuldigung, mit dem Geschlechtsverkehr
verdirbt/ungültig macht, so muss man diesen Tag nachfasten und dazu noch die
Sühne (Kaffaara) begleichen.
Um die Kaffaara und
ihre Regeln zu kennen, siehe die Antwort der Frage Nr.
49614.
Und derjenige, der
sein Fasten ohne Entschuldigung ungültig macht, der soll zu Allah, erhaben
sei Er, reuig zurückkehren, diese Tat bereuen, beschließen dies nicht mehr
zu wiederholen und die guten Taten vermehren, ob durch freiwilliges Fasten
oder etwas anderes. Denn Allah, erhaben sei Er, sagte:
„Und ich bin
wahrlich Allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt und
rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“
[Taha 20:82]
Und Allah weiß es
am besten.
