Ich möchte die detaillierte Antwort, über das Thema erfahren, wo man die Hände, nachdem man sich von der Verbeugung erhebt, legt. Ich hörte von zwei verschiedenen Meinungen über dieses Thema. Ich möchte auch die authentischere dieser zwei Meinungen erfahren.
Alles
Lob gebührt Allah.
Dieses
Thema gehört zu den Themen, über die sich die Gelehrten, möge Allah
ihnen barmherzig sein, stritten.
Unter
ihnen gab es, der sagte, dass das Legen der rechten Hand auf den linken Unterarm,
während des Stehens nach der Verbeugung, eine erwünschte Sunnah sei,
aufgrund der Allgemeinheit des Hadiths von Sahl ibn Sa’d as-Saa’idi, möge
Allah mit ihm zufrieden sein, der sagte:
„Den
Menschen wurde befohlen, dass der Mann seine rechte Hand auf seinen linken
Unterarm, im Gebet, legen soll.“
Sie
sagten, dass jenem, der auf die Allgemeinheit der Aussage „im Gebet“, schaut,
klar wird, dass man das Legen (der rechten Hand auf den linken Unterarm), während
des Stehens, nach der Verbeugung, machen muss, da das Stehen das umfasst, was
vor der Verbeugung und danach ist. So legt der Betende seine rechte Hand auf
die linke in allen beiden Positionen des Stehens.
Sie
sagten auch, dass die Hände im Gebet, während der Verbeugung auf die
Knie sein sollen (gelegt werden sollen), während der Niederwerfung auf den
Boden, während des Sitzens auf die Oberschenkel und während des
Stehens auf die Brust, und diese ist ihre Stelle im Stehen, vor und nach der
Verbeugung. Und (sie sagen) dass die Situation der Ergebung und des guten Benehmens
vor dem Herrn in beiden Situationen des Stehens sein sollen und dass dies von
Spielerei ferner ist.
Unter
den Gelehrten gibt es auch, wer meint, dass man die rechte auf die linke, nach
dem Aufstehen von der Verbeugung, nicht legen müsse. Sie argumentieren damit,
dass kein spezieller Wortlaut, an dieser Stelle, überliefert sein würde, und
dass das allgemeine Stehen dies nicht umfasse, weil damit ein „Aufrichten“
(arab.: I’tidaal) gemeint sei und kein Stehen (arab.: Qiyaam), somit soll der
Betende seine Hände hängen lassen.
Einige
sagen, dass der Betende die Wahl zwischen dem Legen und dem Nicht-Legen habe,
da es in der Sunnah nichts Klares diesbezüglich gebe. Dies ist, was Imam Ahmad,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte.
Doch
die erste Meinung ist, so Allah will, die stärkere. Und auf jeden Fall ist
das Gebet, mit beiden Taten, richtig. Die Meinungsverschiedenheit in dieser
Angelegenheit soll, nach der islamischen Gesetzgebung, auch nicht zum Streit
und zu niedrigem Zwiespalt führen, oder dass man den, der etwas tut (was der
eigenen Meinung widerspricht) als Erneuerer verurteilt, oder den der es
unterlässt (die eigene Meinung zu folgen) als jemanden zu verurteilen, der
die Sunnah unterlasse. Dies darf nur in Sachen geschehen, in denen die islamischen
Texte (Überlieferungen) authentisch und in der Beweisführung klar sind.
Siehe
bzgl. dieser Angelegenheit auch:
„Al-Furuu‘“
von Ibn Muflih (433/1), „Al-Insaaf“ von al-Mardaawi (63/2), „Scharh Muntahaa
Al-Iraadaat“ (185/1) und „Asch-Scharh Al-Mumti‘“ von Ibn ´Uthaimin (146/3). Der
Schaikh und Muhaddith (Gelehrter im Hadith), Badii` Ad-Diin As-Sindi schrieb
eine Abhandlung speziell über dieses Thema, in welche er die Meinung
bekräftigt, dass es eine Sunnah sei die rechte Hand auf die linke zu
legen, nachdem man sich von der Verbeugung erhebt. Er nannte sie: „Ziaadah
Al-Khushuu‘ bi Wad‘ Al-Yumna ´ala Al-Yusra ba’da Ar-Rukuu‘“. Der
Großgelehrte, asch-Schaikh ´Abdul ‚Aziz ibn ´Abdullah ibn Baaz hat auch
eine Abhandlung über dieses Thema, in der er die Meinung unterstützt, dass man
die Hände auf die Brust legt, nachdem man sich von der Verbeugung erhebt.
Und
Allah, erhaben sei Er, weiß es am besten.
